Von Armut betroffene ältere Menschen haben trotz Ergänzungsleistungen oft grosse Mühe, finanziell über die Runden zu kommen. Eine weitere Unterstützung bietet die Individuelle Finanzhilfe von Pro Senectute.
Ich bin verwitwet, wohne in einer eher günstigen Stadtwohnung und erhalte Ergänzungsleistungen. Obwohl ich bescheiden lebe, bleibt mir Ende Monat von meinem Einkommen kaum etwas übrig. Ich lese sehr gerne; aber meine Augen werden zusehends schlechter. Ich brauche dringend eine neue Brille; habe aber kaum Erspartes. Wohin kann ich mich in meiner Notlage wenden?»
Wenden Sie sich an die Sozialberatung Ihrer Pro-Senectute-Stelle. Pro Senectute kann Menschen im AHV-Alter, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, mit der Individuellen Finanzhilfe (IF) unterstützen. Dafür stellt ihr der Bund jährlich rund sechzehn Millionen Franken zur Verfügung. Die Individuelle Finanzhilfe wird aus der AHV finanziert.
Für die Vergabe von Individueller Finanzhilfe gibt es bestimmte Voraussetzungen und Richtlinien: ❱ Betroffene müssen in der Regel Ergänzungsleistungen beziehen; resp. die Anmeldung für Ergänzungsleistungen zur AHV muss eingereicht sein. ❱ Andere Sozialversicherungen oder private Versicherungen können nicht geltend gemacht werden oder reichen nicht aus. ❱ Das eigene Vermögen darf einen bestimmten Betrag nicht übersteigen (alleinstehende Personen 10 000 Franken, Paare 20 000 Franken).
Ein Gesuch für Individuelle Finanzhilfe muss im Rahmen einer Sozialberatung bei Pro Senectute gestellt werden. Diese Beratung ist kostenlos. Über die eingegangenen Anträge entscheidet Pro Senectute im Auftrag des Bundes. Dabei wird jedes Gesuch sorgfältig geprüft. Nur wenn es die nötigen Kriterien erfüllt, wird die notwendige finanzielle Unterstützung gewährt. Dabei wird dringend empfohlen, frühzeitig mit der Sozialberatung Kontakt aufzunehmen – am besten bereits vor einer Anschaffung, die das Budget überziehen wird: Mehr als zwei Monate zurückliegende Rechnungen werden durch die Individuelle Finanzhilfe nämlich nicht mehr abgedeckt. Zudem muss darauf geachtet werden, dass eine Anschaffung kostengünstig, wirtschaftlich und zweckmässig ist. Vielfach lohnt es sich, verschiedene Offerten einzuholen. Ihre Pro-Senectute-Beratungsstelle ist Ihnen – wenn nötig – auch dabei behilflich.
Aus einer Notlage helfen
Aus der Individuellen Finanzhilfe können Beiträge für verschiedenste Anschaffungen gesprochen werden: für Hilfsmittel wie Geh- und Sehhilfen, Hörgeräte, notwendige Anschaffungen für den Haushalt, Beteiligung an Gesundheitskosten, Unterstützung für Mobilitätskosten wie Fahrdienste oder Abonnemente des öffentlichen Verkehrs. Da auch die soziale Teilhabe an der Gesellschaft als Grundbedürfnis und Gesundheitsprävention gilt, können aus der Individuellen Finanzhilfe ebenfalls soziokulturelle Aktivitäten bezahlt werden. Dank der Individuellen Finanzhilfe konnte 2018 über 10 000 Personen aus einer Notlage geholfen werden. Da es darauf keinen gesetzlichen Anspruch gibt, ist der Rechtsweg ausgeschlossen und bei einem abschlägigen Bescheid ein Rekurs nicht möglich. ❋
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