Die lange erwartete Anpassung der Mietzinsmaxima für Pensionierte mit Ergänzungsleistungen ist Tatsache. Pro Senectute engagiert sich nun für eine möglichst schnelle Umsetzung, damit das lange Warten für die Betroffenen endlich ein Ende hat.
Seit 2001 sind die Beiträge an die Mietkosten für Haushalte mit Ergänzungsleistungen (EL) gleich geblieben, obwohl die Mieten um durchschnittlich rund 20 Prozent angestiegen sind. Aktuell erhalten Alleinstehende pro Monat maximal CHF 1100.– an die Miete bezahlt, ein Ehepaar CHF 1250.–. Wer eine höhere Miete hat, muss beim Essen, bei den Kleidern oder den Gesundheitskosten sparen.
Pro Senectute engagiert sich seit Jahren für eine Anpassung der Mietbeiträge, da mehr als 40 000 Haushalte von EL-Beziehenden im AHVAlter eine Miete über den gültigen Maxima haben. Nun ist endlich der Durchbruch gelungen. National- und Ständerat haben am 22. März einem Kompromiss bei der Reform der Ergänzungsleistungen zugestimmt.
In Zukunft werden Alleinstehende monatlich folgende Mietzinsbeiträge erhalten: In den Grosszentren CHF 1370.–, in Städten CHF 1325.– und auf dem Land CHF 1210.–. Bei Ehepaaren sind es monatlich CHF 1620.– in den Grosszentren, CHF 1575.– in den Städten und CHF 1460.– auf dem Land. Als Grosszentren gelten Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich. Zudem beträgt der Zuschuss für eine rollstuhlgängige Wohnung neu CHF 6000.– statt wie bisher CHF 3600.–.
Gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen werden mit den neuen Ansätzen zusätzliche 24 000 Haushalte von EL-Beziehenden im AHVAlter bei der Miete nicht mehr draufzahlen müssen. Bei rund 19 000 Haushalten decken die neuen Maxima jedoch nach wie vor nicht die ganze Miete. Sollten die Mieten weiterhin steigen, dürfte diese Zahl weiter anwachsen. Um dies zu verhindern, reicht es nicht, wenn – wie im Gesetz festgehalten – der Bundesrat lediglich eine Überprüfung der Höchstbeiträge vornimmt und diese veröffentlicht. Er müsste eine automatische Anpassung vornehmen, wie es Pro Senectute mehrfach vorgeschlagen hat.
Ein wichtiges Anliegen bei der gesamten Revision war es, den Kostenanstieg bei den Ergänzungsleistungen zu bremsen. Dazu hat das Parlament weitere Änderungen beschlossen, so etwa bei den Vermögensgrenzen.
Unser Fazit
Pro Senectute ist einerseits erleichtert, dass die Mietzinsmaxima endlich angepasst werden. Andererseits zeigt ein Vergleich der Schweizer Durchschnittsmieten mit den neuen Ansätzen für Mietzinsmaxima jedoch, dass vor allem Ehepaare entlastet werden dürften. Bei Alleinstehenden decken die neuen Maxima die effektiven Mietkosten in vielen Fällen noch immer nicht ab. Aber die angepassten Zuschüsse werden auch in diesen Haushalten einen spürbaren Unterschied bewirken. Umso wichtiger ist es für die Betroffenen, dass die Reform nun schnellstmöglich umgesetzt wird. Schliesslich wird die Miete Monat für Monat fällig.