Kippfenster – tödliche Falle für Katzen
Obwohl längst klar sein sollte, dass Kippfenster für Büsi sehr gefährlich sein können, kommt es immer wieder zu schlimmen Unfällen, die bleibende gesundheitliche Schäden verursachen oder gar zum Tod führen können.
Ob Wohnungskatzen oder Freigänger, Büsis sind sehr neugierige Wesen, die gerne auf Erkundungstouren gehen. So kann es vorkommen, dass sie beispielsweise einen Schmetterling oder eine Fliege auf der anderen Seite einer Glasscheibe im Visier haben und versuchen, durch ein schräg gestelltes Fenster nach draussen (oder drinnen) zu gelangen.
Obwohl die Gefährlichkeit von Kippfenstern mittlerweile bekannt sein sollte, sterben noch immer regelmässig Katzen darin. Beim Versuch, durch ein gekipptes Fenster hinein- oder hinauszuschlüpfen, bleibt die Katze meist mit dem Becken hängen. Durch die verzweifelten Bewegungen, mit denen das Tier sich befreien will, rutscht es immer tiefer in den engerwerdenden Spalt. Entsprechend eingeklemmt erleidet die Katze grosse Schmerzen und oftmals Quetschungen, innere Blutungen, Schädigungen der Wirbelsäule und Nerven oder Verletzungen der inneren Organe. Auch Lähmungen der Hintergliedmassen sind sehr häufig.
Je länger die Katze eingeklemmt ist, desto grösser ist die Gefahr von bleibenden Schäden. Selbst wenn sie lebend befreit werden können, müssen viele Tiere eingeschläfert werden, weil die Verletzungen zu schwer oder irreparabel sind. Weil solche Fälle leider häufig vorkommen, hat sich in der Veterinärmedizin der Fachausdruck «Kippfenster-Syndrom der Katze» etabliert.
Vorsichtsmassnahmen ergreifen
Um derartige schreckliche Unfälle zu vermeiden, sollte in einem Katzenhaushalt auf schräg gestellte Fenster und Balkontüren verzichtet werden. Wer dies nicht möchte, ist dringend angehalten, den Spalt zu sichern. Hierfür sind im Fachhandel spezielle Gitter erhältlich, die an den Seiten oder am oberen Rand des Fensters angebracht werden. Minimieren kann man die Gefahr auch mit zusammengerollten Handtüchern oder Keilen, die in den Spalt gedrückt und fixiert werden. Wer in Kauf nimmt, dass ein Tier im Kippfenster eingeklemmt und verletzt wird, macht sich wo möglich wegen Tierquälerei strafbar.
Im Übrigen stellen schräg gestellte Scheiben nicht nur in eigentlichen Katzenhaushalten eine Gefahr dar, sondern generell bei für Katzen (und andere Tiere) von aussen zugänglichen Fenstern und Balkontüren. Nicht nur gekippte, sondern auch ganz geöffnete Fenster können ab einer gewissen Höhe gefährlich sein. Katzen lieben es nämlich, auf der Fensterbank an der Sonne zu liegen und die Umgebung zu beobachten. Um Stürze zu vermeiden, sollten Fenster in der Höhe mit speziellen Gittern oder stabilen Netzen gesichert werden. Dasselbe gilt für Balkone und Terrassen, damit die Stubentiger beim Fliegenjagen nicht herunterfallen. Bei Netzen gilt es zu beachten, dass diese nicht zu grobmaschig sind und keine Strangulierungsgefahr besteht.
*Christine Künzli, Rechtsanwältin, LL.M., stv. Geschäftsleiterin Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
© Sonja Ruckstuhl
Stiftung für das Tier im Recht (TIR) – Rat von den Experten:
Haben Sie Fragen rund um das Tier im Recht? Kontaktieren Sie uns unter info@tierimrecht.org oder unter der Telefonnummer 043 443 06 43. Weitere Informationen finden Sie unter www.tierimrecht.org.
Sie besitzen noch kein Abonnement der Zeitlupe?
Abonnieren Sie die Zeitlupe und lesen Sie alle unsere Artikel auch online.
Ich möchte die Zeitlupe abonnieren- Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann teilen Sie ihn doch mit anderen. Haben Sie auch schon Erfahrungen mit Kippfenstern gemacht? Und was ist dann passiert? Erzählen Sie uns doch im Kommentarfeld davon. Wir würden uns freuen.