Manchmal ist eine Scheidung der richtige Ausweg aus einer unglücklichen Ehe. Wer finanziell nicht auf Rosen gebettet ist, sollte jedoch einiges bedenken.
Ich bin mit meinem Mann nun schon seit beinahe fünfzig Jahren verheiratet, und leider war uns keine glückliche Ehe beschieden. Nun, wo ich siebzig werde, möchte ich mich endlich trennen. Allerdings weiss ich nicht, ob ich es mir leisten kann, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen. Seit der Geburt unserer Kinder war ich Hausfrau, die AHV würde wohl kaum zum Leben reichen. Ist der Wunsch, mich scheiden zu lassen, überhaupt realistisch?»
Ältere Menschen lassen sich seltener scheiden als jüngere. In dieser Generation gilt eine Trennung zum Teil noch als verpönt. Doch mir scheint, da ändert sich gerade etwas. In den letzten Jahren melden sich in meiner Praxis vermehrt auch ältere Paare, die getrennte Wege gehen möchten. Kürzlich habe ich sogar Kenntnis erhalten von einer Frau, die sich nach sechzig Jahren Ehe getrennt hat, nachdem bei ihr eine tödliche Krankheit diagnostiziert worden war. Es war ihr ein inneres Bedürfnis, die verbleibende Lebenszeit ohne ihren Mann zu verbringen.
Für Seniorinnen und Senioren, die noch rüstig sind und über finanzielle Reserven verfügen, kann eine Scheidung durchaus der richtige Weg sein, um eine unglückliche Ehe zu beenden. Wer jedoch über ein schmales Budget verfügt, sollte Folgendes bedenken: Oft sind die Mittel zu knapp, um nach der Scheidung beiden Ehepartnern ein sorgenfreies Leben zu ermöglichen. Viele müssen Ergänzungsleistungen oder so gar Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Zudem ist es nicht immer leicht, mit der neu gewonnenen «Einsamkeit» umzugehen. In manchen Fällen muss der verlassene Ehepartner sogar ins Heim ein treten, weil er alleine nicht mehr zurechtkommt.
Reicht eine räumliche Trennung?
Wenn Trennungswillige in meine Praxis kommen, ist die Klärung folgen der Fragen wichtig: Können die Ehepartner die Gegenwart des anderen nicht mehr ertragen? Wünschen sie sich einen Neuanfang? Muss es wirklich eine Scheidung sein, oder kommen auch andere Möglichkeiten in Betracht, etwa räumliche Distanz? Man kann als Verheiratete nämlich durchaus in zwei verschiedenen Wohnungen leben. Ja, es muss nicht einmal dieselbe Ortschaft sein oder der gleiche Kanton. Wer das Glück hat, eine grosse Wohnung oder ein Haus zu besitzen, könnte sich auch überlegen, es mit baulichen Massnahmen in zwei getrennte Bereiche auf zuteilen oder fix zu definieren, wem welche Räume gehören. Das kann die Spannung in der Beziehung deutlich reduzieren.
Für eine Trennung braucht man nicht unbedingt einen Richter. Man kann auch auseinandergehen, ohne die Justiz zu bemühen. Das hat allerdings Nachteile bei der AHV, denn die Ehepaarrenten bestehen zwar aus den bei den Einzelrenten, die aber aufgrund der Ehe auf 150 Prozent der beiden Renten begrenzt sind. Wenn man die Trennung auch rechtlich vollzieht, das heisst, mit richterlichem Entscheid, erhält man die beiden Einzelrenten zu 100 Prozent.
Für die rechtliche Trennung gibt es mehrere Möglichkeiten: Erstens die Aufhebung des gemeinsamen Haushalts, bei der man weiterhin verheiratet bleibt, aber in verschiedene Wohnungen zieht. Dies ist die «Trennung» im landläufigen Sinn. Zweitens die Trennung als Zwischenmodell vor – drittens – der Scheidung, die in der Praxis sehr selten vorkommt. Man bleibt dabei ebenfalls verheiratet, aber es tritt von Gesetzes wegen Gütertrennung ein. Im Unterschied zur Scheidung hat man keinen Anspruch auf die Pensionskassengelder des Ehepartners, die nur bei der Scheidung ausgeglichen werden. Dafür bleiben die Erbansprüche erhalten, was bei der Scheidung nicht so ist. Für Trennung und Scheidung sind die Voraussetzungen dieselben: Man muss mindestens zwei Jahre getrennt gelebt haben, oder beide Ehepartner sind mit der Trennung oder Scheidung einverstanden.
Hilfe in Ihrer Nähe: Bei Pro Senectute erhalten Sie unentgeltliche Rechtsauskünfte. Die Telefonnummer Ihrer regionalen Beratungsstelle finden Sie hier.
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