An Demenz erkrankte Menschen brauchen oft jahrelange Pflege. Die Kosten dafür können das gesamte Familienvermögen verschlingen. Mit der sogenannten Demenzklausel lässt sich das Erbe schützen.
«Bei unserer Heirat vor dreissig Jahren haben wir einen Ehevertrag abgeschlossen und uns darin gegenseitig maximal begünstigt. So sieht der Vertrag vor, dass unsere Kinder erst erben, wenn wir beide gestorben sind. Kürzlich hatten wir Freunde zu Besuch. Sie erzählten, dass sie mit einem Notar zusammen ihren Nachlass geregelt hätten. Dabei sei auch die Demenzklausel zur Sprache gekommen. Was ist das genau?»
Viele Menschen sterben, ohne ihren Nachlass zu regeln. Dann sagt das Gesetz, wer wie viel erbt. Es gibt jedoch verschiedene rechtliche Möglichkeiten, zu Lebzeiten festzuhalten, wie dereinst das Vermögen aufgeteilt werden soll. Zu denken ist etwa an einen Erbvertrag oder an ein Testament.
Aber auch mit einem Ehevertrag lässt sich der überlebende Ehegatte begünstigen. Diese Begünstigung darf sogar die Pflichtteilsansprüche der Nachkommen verletzen – allerdings betrifft sie nur den sogenannten Vorschlag, also denjenigen Teil des Vermögens, den die Ehegatten während der Ehe erwirtschaftet haben und der zum Zeitpunkt des Todes des einen Gatten noch vorhanden ist.
Das Eigengut des Verstorbenen – zum Beispiel eine noch vorhandene Erbschaft oder Schenkung, persönliche Effekten etc. – wandert in die Erbmasse. Wohnten die Eheleute in einer Liegenschaft, die der Verstorbene einst geerbt hatte, kommt auch diese in die Erbmasse. Das kann dazu führen, dass der überlebende Ehegatte die Liegenschaft verkaufen muss, nur um seine Miterben auszahlen zu können. Damit es nicht so weit kommt, wird in einer derartigen Situation mit den erwachsenen Nachkommen häufig ein Erbverzichtsvertrag zugunsten des überlebenden Gatten abgeschlossen.
Den richtigen Zeitpunkt finden
Aber warum sollten Nachkommen auf ihren Erbanspruch verzichten? Natürlich weil sie es dem überlebenden Elternteil gönnen, dass er sein Leben möglichst so weiterführen kann, wie er es mit dem verstorbenen Gatten gelebt hat. Was aber ist, wenn der überlebende Ehegatte zum Todeszeitpunkt des Partners aufgrund einer demenziellen Entwicklung gar nicht mehr in der Lage ist, das gewohnte Leben weiterzuführen? Sollen die Nachkommen zusehen, wie «ihr» Vermögen durch die Pflegekosten für den dementen Elternteil schwindet?
Die Frage stellt sich, welche Bedeutung das Vermögen für eine Person hat, die nicht mehr davon profitieren kann. Hier hilft die sogenannte Demenzklausel. Danach soll, wenn der verstorbene Elternteil einen dementen Ehegatten hinterlässt, dieser beispielsweise nur den Pflichtteil erhalten. Oder der Ehevertrag mit Maximalbegünstigung wird rückwirkend aufgehoben. Ein solcher Zusatz gehört in den Ehevertrag und muss notariell beurkundet werden.
Schwierigkeiten bietet der Zeitpunkt, ab wann die Demenzklausel greifen soll. In der Praxis bewährt es sich, dass auf den Zeitpunkt einer verbindlich festgestellten Urteilsunfähigkeit abgestellt wird: etwa wenn eine umfassende Beistandschaft errichtet oder ein Vorsorgeauftrag wirksam wird. ❋
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