Das Sicherheitsbedürfnis entscheidet, ob man in Wertschriften investiert, das Geld auf dem Bankkonto hortet oder ein Versicherungsprodukt wählt. Garantiert wird dabei fast nichts.
Es lässt sich sorgloser leben, wenn man für das Alter etwas auf der Seite hat. Je früher die Vorsorge beginnt, umso besser. Doch spätestens zehn Jahre vor dem absehbaren Ruhestand rückt das Sparen nochmals in den Vordergrund. Zu diesem Zeitpunkt lässt sich mit Einkäufen in die Pensionskasse die Rente aufbessern. Angestellte werden jetzt besonders darauf achten, dass sie bei der steuerbegünstigten Säule 3a auch wirklich den Maximalbetrag von derzeit 6826 Franken jährlich einzahlen.
Mit dem Berufsausstieg endet diese individuelle Sparmöglichkeit, und auch bei einer Weiterbeschäftigung über das Pensionierungsalter hinaus ist mit 70 Jahren endgültig Schluss. Trotzdem sollten Seniorinnen und Senioren ihren Bedürfnissen entsprechend sinnvoll sparen. Es gilt nebst AHV und Pensionskassenrente das übrige Ersparte weiterhin möglichst gut anzulegen. Dies erst recht, wenn statt der Rente das gesamte Kapital aus der Vorsorgeeinrichtung bezogen wird. Grundsätzlich bestehen drei Möglichkeiten, um mit dem frei verfügbaren Geld den Ruhestand abzusichern.
Erstens kann man in Wertschriften investieren und auf Kursgewinne sowie üppige Dividenden hoffen. Naheliegend sind Fondssparpläne mit einem Mix aus Aktien und Obligationen, wobei börsenkotierte Indexfonds (ETF) besonders günstige Gebühren aufweisen. Nötig dafür sind ein minimales Finanzwissen und starke Nerven. Die Notierungen an den Börsen schwanken. Das kann bei einem überraschenden Kurssturz schon einmal schlaflose Nächte bereiten. Jedenfalls empfiehlt sich mit zunehmendem Alter ein schrittweiser Abbau der risikoreichen Aktienbestände.
Zweitens lässt sich das angesparte Kapital auf einem Bankkonto horten und je nach Bedarf verzehren. Negativ fällt bei dieser Variante einzig ins Gewicht, dass die Zinsen schon seit geraumer Zeit im Keller sind und dort noch eine Weile verharren dürften. Mit der aktuellen Nullverzinsung sind früher angestellte Zinseszinsberechnungen hinfällig geworden.
Drittens besteht die Möglichkeit für eine Leibrente oder neuerdings auch eine Zeitrente. Arbeitnehmende bringen oft ihre 3a-Guthaben, Erbschaften oder Spargeld in solche Produkte ein. Bei der klassischen Leibrente wird meist eine Einmalprämie bezahlt. Danach erhält man ab sofort oder aufgeschoben eine Rente bis zum Lebensende, die zu 40 Prozent als Einkommen zu versteuern ist. Allerdings: Nur wer sehr alt wird, erlebt so viele Rentenleistungen, dass die Police eine ansprechende Rendite abwirft.
Die Versicherer forcieren derzeit vor allem Auszahlungspläne. Wegen der zeitlichen Begrenzung müssen sie bei dieser Lösung das Langlebigkeitsrisiko wie bei der Leibrente nicht tragen. Meist haben die Auszahlungspläne ab Alter 65 eine Laufzeit von 15, 20 oder 25 Jahren. In einzelnen Fällen sind sie auch kombiniert mit einer lebenslangen Rente. Doch aufgepasst: Die Anbieter von Auszahlungsplänen verrechnen nebst der Verwaltungsgebühr auch eine Management Fee für den ausgewählten Fonds, was sich pro Jahr rasch auf 2,5 Prozent und mehr summiert. Im heutigen Tiefzinsumfeld sind die Auszahlungspläne wenig attraktiv. Zwar stellen die Versicherer ansprechende Bonuszahlungen in Aussicht, wenn die Fonds eine gute Performance aufweisen. Garantiert wird aber nichts, und nur das zählt. ❋
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