Selbstbestimmung soll nicht überfordern
Vor zehn Jahren trat das Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Seit gut zwei Wochen greift auch das neue Erbrecht. Beide Gesetzesrevisionen haben eines gemeinsam: Sie stärken die Selbstbestimmung jeder einzelnen Person.
Für Juristen und Juristinnen mag es einem Albtraum gleichkommen, sich mit Gesetzen rumzuschlagen, die nicht klar einschränken und eingrenzen, sondern Kompetenzen an Menschen abgeben. Auch für uns selber ist es paradoxerweise einfacher, uns in einem «einschränkenden» gesetzlichen Rahmen zu bewegen. Wir haben dadurch zwar weniger Gestaltungsspielraum, dafür aber mehr Klarheit und Orientierung. Ein erstaunliches Phänomen, dass wir uns oft schwer tun mit mehr Selbstbestimmung und Freiheit.
Förderung der Entscheidungsfreiheit
Pro Senectute steht Ihnen aber zur Seite, wenn sich die rechtliche Situation ändert. Das neue Erbrecht hat beispielsweise zur Folge, dass Sie über einen grösseren Erbteil frei bestimmen können. In unserer Vision steht: «Pro Senectute setzt sich für ein selbstbestimmtes und sinnerfülltes Leben älterer Menschen in der Gesellschaft ein.» Das heisst, dass wir uns nicht erst jetzt der Thematik der Selbstbestimmung annehmen. Viel mehr ist sie uns ein Grundanliegen – und dies seit über 100 Jahren. Diese Vision zu erfüllen, prägt unser tägliches Handeln und fliesst bei unseren Angeboten für Seniorinnen und Senioren und deren Angehörige mit ein.
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