Eben noch verpönt, sind Pelzprodukte wieder fester Bestandteil der Wintermode. Neben klassischen Mänteln sind Bordüren an Jacken, Stiefeln oder Mützen beliebt. Für die betroffenen Tiere ist deren Herstellung mit enormen Leiden verbunden.
Die in gewissen Ländern gängigen Methoden zur Pelzgewinnung stellen nach schweizerischem Rechtsverständnis klare Tierquälereien dar und sind verboten. Pelztierzuchtbetriebe gibt es in der Schweiz deshalb seit bald 40 Jahren nicht mehr. In kommerziellen Pelztierhaltungen wird den Tieren die Befriedigung elementarster Bedürfnisse verwehrt. Sie verbringen ihr ganzes Leben in engen Käfigen mit Drahtgitterböden ohne Rückzugsmöglichkeiten. Verletzungen und Verhaltensstörungen sind die Folge.
Auch die im Ausland stattfindende Pelztierjagd ist für die Tiere mit extremen Qualen verbunden und hierzulande verboten. Zu denken ist dabei etwa an sogenannte Tellereisen. Dabei handelt es sich um Fallensysteme, deren Bügel über den Beinen der Tiere zuschnappen und so verhindern, dass sie sich befreien. Die Verletzungsgefahr ist dabei enorm. Weitere Jagdmethoden sind etwa Schlingen- und Totschlagfallen für Nerze und Füchse oder Totschlaginstrumente für Robben.
Deklarationspflicht für Pelzprodukte
Obwohl diese Methoden der Pelzgewinnung klar gegen die Prinzipien des Schweizer Tierschutzrechts verstossen, ist der Import und damit auch der Verkauf solcher Produkte zulässig. Dabei beschränkt sich die Verwendung von Pelz nicht mehr auf Luxusartikel. Vielmehr bestehen insbesondere Besätze an Kragen, Mützen oder Stiefeln aus Echtpelz. Auch wenn einige Modehäuser in jüngster Vergangenheit verlauten liessen, fortan auf entsprechende Produkte zu verzichten, befinden sich auch in diesem Jahr die neuen Echtpelz-Modelle bereits wieder in den Modegeschäften.
Immerhin müssen importierte Pelzprodukte seit 2014 deklariert werden. Käuferinnen und Käufer können sich so informieren, von welcher Tierart ein bestimmtes Erzeugnis stammt, woher das Tier kam und wie es gehalten beziehungsweise getötet wurde. Die erforderlichen Angaben müssen am Produkt angebracht sein – entweder auf einer Etikette oder auf dem Preisschild.
Leider bestehen hinsichtlich der Umsetzung der Deklarationsverordnung aber noch grosse Mängel. Trotz entsprechender Vorschriften werden häufig zu wenig genaue Angaben über Herkunft und Haltung gemacht. Die fehlenden Informationen verunmöglichen nicht nur die mit der Verordnung angestrebte Transparenz, sondern auch die damit verbundene Möglichkeit der bewussten Kaufentscheidung.
Aus Tierschutzsicht wäre nur ein generelles Importverbot für in tierquälerischer Weise gewonnene Pelze sinn- voll. So könnte sichergestellt werden, dass tierschutzwidrige Herstellungsformen nicht durch eine inländische Nachfrage gefördert werden.
Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
Rat von den Experten: Haben Sie Fragen rund um das Tier im Recht? Kontaktieren Sie uns unter info@tierimrecht.org oder der Telefonnummer 043 443 06 43.
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