Verkehrsunfälle mit Tieren

Und plötzlich knallt’s. In der Schweiz sind Verkehrsunfälle mit Tieren keine Seltenheit. Personen, die ein verletztes Tier nach einem Zusammenstoss einfach liegen lassen, machen sich möglicherweise auch wegen Tierquälerei strafbar.

Wird ein Tier angefahren, entscheidet rasches Handeln über dessen weiteres Schicksal. Bei einem solchen Zusammenstoss ist der Fahrzeuglenker oder die Fahrzeuglenkerin laut Strassenverkehrsgesetz zunächst einmal verpflichtet, sofort anzuhalten und die Unfallstelle mit dem Pannendreieck zu sichern. Dies, weil die eigene Sicherheit und jene der anderen Verkehrsteilnehmenden Priorität haben.

Verkehrsunfälle mit Tieren müssen gemeldet werden 

Wird ein Heimtier, wie beispielsweise ein Hund oder eine Katze, im
Strassenverkehr verletzt, sollte der Fahrzeuglenker oder die Fahrzeuglenkerin dem Tier sofort helfen, indem er oder sie es am besten zu einem Tierarzt bringt oder einen Tierrettungsdienst alarmiert. Sowohl Kollisionen mit einem Heim­ als auch einem Wildtier müssen unverzüglich gemeldet werden. Bei Unfällen mit Heimtieren muss der Eigentümer des verletzten oder getöteten Tieres kontaktiert werden. Häufig kann die Tierhalterin jedoch nicht unmittelbar
ausfindig gemacht werden, sodass der Unfall der Polizei zu melden ist. 

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