Neues Verfahren zur Demenzdiagnose wird vergütet
Ab 1. April übernehmen die Krankenkassen teilweise die Kosten für eine neues Verfahren bei der Diagnose von Demenz. Auch für Menschen mit Schluckbeschwerden gibt es erfreuliche Anpassungen.
Wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mitteilt, kommt es in der Krankenpflege-Leistungsverordnung zu zwei Erweiterungen, die insbesondere für ältere Menschen relevant sind. Sie treten am 1. April 2020 in Kraft.
Einerseits handelt es sich um ein neues Verfahren zur Diagnose von Demenz, das unter anderem dann zum Einsatz gelangt, wenn die standardmässig ausgeführte Liquoranalyse kein eindeutiges Resultat erzielt. Das Diagnoseinstrument nennt sich Positron-Emissions-Tomographie (PET/CT). Die Krankenkasse übernimmt diese Kosten auch dann, wenn eine Liquoranalyse nicht möglich war oder zu riskant gewesen wäre.
Erstattung der Logopädiekosten
Die zweite Anpassung freut Personen, die an Schluckbeschwerden leiden. Neu müssen die Krankenkassen diesbezüglich auch die Kosten für logopädische Massnahmen übernehmen. Denn oft gingen Schluckstörungen mit Sprechstörungen einher, schreibt das BAG.