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Das Geschäft mit illegalen Welpen

Hundewelpen sind vom illegalen Handel mit jungen oder exotischen Tieren besonders häufig betroffen. Um dieses Geschäft zu stoppen, braucht es internationale Strukturen und Bestimmungen. Doch auch die Verantwortung des einzelnen Käufers spielt bei der Bekämpfung eine grosse Rolle.

Der Handel mit Importwelpen – insbesondere aus Osteuropa –, die unter massiv tierschutzwidrigen Bedingungen gezüchtet und dann oft gesundheitlich angeschlagen in der Schweiz verkauft werden, floriert. Ausländische Hundewelpen sind meist billiger zu haben als Tiere aus Schweizer Zuchten, zudem werden sie für den Käufer bequem und einfach im Internet angeboten. Überdies sind Jungtiere trendiger Kleinrassen wie Chihuahua, Mops oder französische Bulldogge in der Schweiz gar nicht in einer der Nachfrage entsprechenden Anzahl vorhanden, weshalb sie zu den häufigsten Opfern des skrupellosen Geschäfts mit «billig produzierten» Welpen gehören.

Tierschutzwidrige Zucht und Haltung

In Massenzuchten werden Zuchthündinnen laufend gedeckt. Die Trennung der Jungtiere von Mutter und Geschwistern erfolgt in der Regel zu früh. Die Tiere werden in dunklen, verschmutzten Räumen unter unhygienischen Bedingungen geboren und gehalten, um schliesslich stundenlang in einem Kofferraum ohne Wasser und Futter transportiert und auf einem Parkplatz zur Schau gestellt zu werden. Grösstenteils werden die Welpen ohne oder mit gefälschten Gesundheitszeugnissen und Stammbäumen angeboten. Die miserablen Bedingungen begünstigen nicht nur Krankheitserreger und Parasiten, sondern führen bei Mutter- und Jungtieren auch zu bleibenden psychischen und körperlichen Schäden.

Haustierhandelsverbot für Hunde

Seit 2013 gilt in der Schweiz ein Hausierhandelsverbot für Hunde. Das bedeutet, dass Hunde nicht mehr auf öffentlichen Plätzen zum Verkauf angeboten werden dürfen. Heutzutage wird der Verkauf von Hundewelpen aber insbesondere auf Onlineplattformen angepriesen. Seit dem 1. März 2018 müssen entsprechende Anbieter von Hunden in der Schweiz ihren Namen, ihre Adresse und das Herkunftsland des angebotenen Tieres angeben. Beide Regelungen bedeuten ein Schritt in die richtige Richtung und sind aus Tierschutzsicht zu begrüssen. Allerdings kann die Korrektheit der gemachten Angaben in der Regel nicht kontrolliert werden. Zudem werden zahlreiche Hunde aus tierschutzwidrigen Zuchten auch über Händler in die Schweiz eingeführt, die hierzulande rechtmässig registriert sind und über eine Bewilligung verfügen.

Auch Käufer in der Verantwortung

Von Mitleidskäufen ist dringend abzuraten. Unabhängig von der Kaufmotivation trägt jedes vollendete Geschäft mit skrupellosen Welpenhändlern zur Vergrösserung des Tierleids bei. Solange die Nachfrage nach günstigen Hunden aus dem Ausland besteht, wird es kaum zu einer Veränderung der prekären Zucht- und Transportsituationen kommen. Auch dem gekauften Tier wird nur bedingt etwas Gutes getan, denn nicht selten leiden illegal importierte Hunde unter irreparablen Verhaltensproblemen, gesundheitlichen Folgeschäden bedingt durch die schlechte Haltung oder müssen wegen Tollwutverdacht eingeschläfert werden. Ausserdem ist zu beachten, dass sich der vermeintliche Schnäppchenkauf infolge wiederholter Tierarztbesuche schnell in ein sehr teures Unterfangen verwandeln kann.

Steht erst einmal der Entschluss fest, einem Tier ein liebevolles Zuhause geben zu wollen, sollte deshalb vielmehr der Gang in ein Tierheim in Betracht gezogen werden. Tierheime sind auch hierzulande voll mit Tieren aller Rassen und Grössen und jeden Alters, die sehnlichst auf ein neues Zuhause warten.

Stiftung für das Tier im Recht (TIR) – Rat von Experten

Haben Sie Fragen rund um das Tier im Recht? Kontaktieren Sie uns unter info@tierimrecht.org oder unter der Telefonnummer 043 443 06 43. Weitere Informationen finden Sie unter www.tierimrecht.org.

Beitrag vom 29.06.2020
Christine Künzli

MLaw, stv. Geschäftsleiterin und Rechtsanwältin Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
© Sonja Ruckstuhl

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