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Feuerwerk verängstigt Tiere

Feuerwerke sind bei uns beliebt und verbreitet. Tiere werden durch den Lärm, Rauch und die grellen Lichter aber gestresst, sie ängstigen sich oder geraten in Panik. Darüber hinaus führen die nächtlichen Spektakel zu einer erheblichen Feinstaubbelastung und Umweltverschmutzung. 

Portrait von Christine Künzli, MLaw und stv. Geschäftsleiterin und Rechtsanwältin bei der Stiftung Tier im Recht.
Christine Künzli*

Viele Menschen in der Schweiz erfreuen sich an den lauten und von Knalleffekten begleiteten Feuerwerken, doch es wächst auch die Anzahl jener, die unter den Auswirkungen leiden. Die bunten pyrotechnischen Darbietungen gehen auch an der Tierwelt nicht spurlos vorbei. Viele Tiere verfügen über ein weit ausgeprägteres Gehör als der Mensch und erleben Knallgeräusche daher intensiver. Insbesondere angebundene oder in Räumlichkeiten eingesperrte Haustiere haben keine Möglichkeit, sich dem Lärm durch Feuerwerk zu entziehen, weshalb sie häufig unter grosser Angst und erheblichem Stress leiden.

Immer wieder werden Feuerwerkskörper zudem zu einer tatsächlichen Gefahr, wenn Tiere von ihnen getroffen werden oder in Panik davonrennen. Dabei können sie sich beispielsweise an Zäunen verletzen oder schlimme Verkehrsunfälle verursachen, wenn sie überstürzt auf die Strasse laufen. Etliche Heimtiere flüchten jedes Jahr während der Bundesfeier und dem Jahreswechsel von ihrem Zuhause, verstecken sich und werden tagelang vermisst. Die Schweizerische Tiermeldezentrale (STMZ) verzeichnet in den Folgetagen nach dem 1. August 15% mehr Vermisstmeldungen. 

Fluchtreaktion bei Wildtieren

Auch bei Wildtieren, die auf potenzielle Gefahren besonders empfindlich reagieren, löst lautes Feuerwerk häufig eine Fluchtreaktion aus, wodurch kostbare Energiereserven verbraucht werden. Dies kann lebensbedrohliche Folgen haben: So können durch den enormen Feuerwerkslärm beispielsweise Igel oder Haselmäuse aus ihrem Winterschlaf geweckt werden und verhungern. Auch Vögel reagieren stark auf Knallgeräusche. Eine Studie zeigt auf, dass durch ein Feuerwerk bis zu 95 Prozent der Wasservögel für mehrere Tage aus einem Naturschutzgebiet am Bodensee verscheucht wurden.

Aufgescheuchte Wild- und Haustiere verursachen zudem nicht selten Unfälle, bei denen Menschen und Tiere zu Schaden kommen. Landen abgebrannte Feuerwerkskörper auf Weiden, besteht zudem die Gefahr, dass sie von landwirtschaftlich genutzten Tieren – wie Kühen, Pferden oder Schafen – gefressen werden und diese in der Folge aufgrund der schädlichen Stoffe erkranken oder sogar sterben. Zudem lösen unkontrolliert abgefeuerte Raketen immer wieder Stallbrände aus bei denen zahlreiche Tiere qualvoll verenden. 

In den USA wurde beobachtet, wie von knallendem Feuerwerk fliehende Vögel in grossen Schwärmen aufs Meer hinausflogen und danach so erschöpft waren, dass sie es nicht mehr zurück an Land schafften. In Panik laufen Vögel zudem Gefahr, mit Fassaden oder anderen Hindernissen zu kollidieren. Jungvögel können von ihren Eltern getrennt werden, wodurch sie zu leichten Opfern von Fressfeinden werden. Es ist erwiesen, dass schon geringe Störungen die Lebensdauer und die Fortpflanzungsrate von Vögeln reduzieren. Feuerwerk sollte deshalb auf keinen Fall im Wald oder an Gewässern und in der Nähe von Weiden oder Ställen gezündet werden. 

Feuerwerk einschränken

Wann und wo Feuerwerk gezündet werden darf, ist je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich geregelt. An den meisten Orten ist das Abfeuern am 1. August und an Silvester grundsätzlich erlaubt. Darüber hinaus haben die Behörden aber auch die Möglichkeit, Feuerwerk mit einer vorgängigen Bewilligung für weitere Anlässe (beispielsweise für ein Seenachtsfest) zuzulassen. Demgegenüber gibt es seit einigen Jahren vermehrt zeitlich beschränkte Feuerwerksverbote aufgrund von anhaltenden Trockenperioden mit erhöhter Waldbrandgefahr. Leider halten sich viele Menschen jedoch nicht an die geltenden Regelungen und zünden das ganze Jahr hindurch Knallkörper. Als Reaktion auf das ausufernde Abfeuern wurden in den letzten Jahren in verschiedenen Gemeinden generelle Feuerwerksverbote erlassen.

Rechtliche Einschätzung

Aus tierschutzrechtlicher Sicht sind die lauten Knallgeräusche der Feuerwerkskörper zwar nicht ausdrücklich verboten, aber durchaus problematisch. Wer Feuerwerk vorsätzlich oder fahrlässig in unmittelbarer Nähe von bestimmten Tieren abfeuert und diese damit in Angst versetzt oder dazu beiträgt, dass sie verletzt werden oder gar verenden, kann sich wegen Tierquälerei strafbar machen.

*Christine Künzli, Rechtsanwältin, LL.M., stv. Geschäftsleiterin Stiftung für das Tier im Recht (TIR) © Sonja Ruckstuhl

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Beitrag vom 25.07.2023

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