© Efe Yagiz Soysal/ unsplash

Tier entlaufen – was tun?

Jeden Tag werden Heimtiere aufgefunden oder als vermisst gemeldet. Es gibt zahlreiche Gründe dafür, warum ein Heimtier plötzlich nicht mehr nach Hause kommt. Für Tierhaltende ist die Ungewissheit über das Schicksal ihres Schützlings sehr schmerzhaft. Aber auch für die Tiere ist der Verlust «ihres Menschen» eine äusserst beängstigende Erfahrung.

In jedem Fall gilt es, als Tierhalterin oder Tierhalter Ruhe zu bewahren und die eigenen vier Wände zuerst einmal gründlich danach abzusuchen, ob sich das Tier nicht doch in einem Schrank, unter dem Bett oder im Keller versteckt. Wenn dies ausgeschlossen werden kann, ist der freie Zugang nach Hause sicherzustellen, für den Fall, dass Ihr Schützling von selbst zurückkehrt. Bei einem entlaufenen Hund sollte eine ihm bekannte Person am Ort des Verschwindens warten. 

Meldung an die STMZ

Als nächstes gilt es, eine Vermisstmeldung bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale (STMZ, stmz.ch) zu erfassen. Wichtig ist hierbei das Hochladen eines aktuellen Farbfotos, auf dem das Tier gut erkennbar ist. Die Einbindung der Nachbarschaft in die Suche, insbesondere nach Katzen und anderen Kleintieren, ist sehr ratsam. Bitten Sie Ihr Umfeld um ein genaues Absuchen von Wohnräumen, Garagen und Kellern oder fragen Sie, ob Sie selbst nachsehen dürfen. Gerade scheue Tiere verstecken sich oft und trauen sich nicht, selbst einen Ausgang zu suchen. Das unberechtigte Betreten von privaten Grundstücken – inklusive des Gartens – sollte hingegen vermieden werden, da man sich ansonsten womöglich wegen Hausfriedensbruchs strafbar macht.

Die Vermisstmeldung bei STMZ kann als Plakat und Flyer ausgedruckt werden. Es empfiehlt sich, diese an viel frequentierten Orten, wie (Tier-)Arztpraxen, Quartierläden, Poststellen, Restaurants, Bushaltestellen etc. nach Absprache mit der zuständigen Person aufzuhängen oder aufzulegen. Nicht mehr benötigte Plakate sollten natürlich wieder entfernt werden. Als Ergänzung haben sich Flyer – verteilt in Briefkästen der Nachbarschaft – als sehr effizient erwiesen, insbesondere in Gegenden, an denen das Tier gesichtet wurde. Das Aufstellen von Wildkameras ist aus Datenschutzgründen untersagt.

Unterstützung bei der Suche durch Fachpersonen

Für die Suche nach einem vermissten Tier kann zudem nach Unterstützung von erfahrenen Personen gefragt werden, etwa beim Verein K-9® Tiersuche Schweiz oder bei Pettrailer Schweiz. Im Falle eines Suchhunde-Einsatzes ist es sehr hilfreich, wenn der Referenzgeruch des vermissten Tieres in guter Qualität vorhanden ist. Dieser kann vorsorglich etwa als Fellknäuel im Frischhaltebeutel im Gefrierfach gelagert werden. Zu beachten ist, dass die Probe dabei eindeutig nur einem Tier zugeordnet werden kann, weshalb beispielsweise Haare aus gemeinschaftlich verwendeten Bürsten untauglich sind.

Kontaktieren Sie Polizei- und/oder Tierkadaversammelstellen

Auch in Betracht gezogen werden muss die Möglichkeit, dass das Tier verletzt oder sogar tot ist. Weil auch bei gechipten Tieren keine Garantie dafür besteht, dass sie auf den Transponder untersucht werden, sollte beim regionalen Polizeiposten sowie bei der Gemeindeverwaltung nach dem Verbleib des Tieres gefragt werden. Häufig wird zumindest protokolliert, wenn tote Tiere in der Tierkadaversammelstelle oder beim Tierarzt abgegeben werden.

Stiftung für das Tier im Recht (TIR) – Rat von den Experten:

Haben Sie Fragen rund um das Tier im Recht? Kontaktieren Sie uns unter info@tierimrecht.org oder unter der Telefonnummer 043 443 06 43. Weitere Informationen finden Sie unter www.tierimrecht.org.

Beitrag vom 20.05.2024
Christine Künzli

MLaw, stv. Geschäftsleiterin und Rechtsanwältin Stiftung für das Tier im Recht (TIR)

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