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Vorsicht bei Goldfisch und Co.

Zierfische sind zahlenmässig die am häufigsten gehaltenen Heimtiere in der Schweiz. Ihre Haltung ist äusserst anspruchsvoll und auch der internationale Handel mit Zierfischen birgt verschiedene Tier- und Artenschutzprobleme.

Das Halten von Zierfischen (Aquaristik) ist sehr anspruchsvoll und erfordert viel Fachwissen. Die Vielfalt der Fischarten sowie jene ihrer Bedürfnisse, ihres Sozialverhaltens und ihrer Ansprüche an ihre Umwelt sind enorm. Vielen Fische haben sich zudem an ganz bestimmte Umgebungen angepasst und tolerieren in einem Aquarium nur geringe Unterschiede hinsichtlich der Wasserqualität, etwa was Säuregrad, Wasserhärte oder Sauerstoffgehalt anbelangt. Ein Aquarium ist also kein blosses Dekorationselement im eigenen Wohnzimmer, sondern vielmehr ein komplexer Lebensraum der Fische.

Fische sind zudem empfindungsfähige Lebewesen, die Schmerzen bewusst wahrnehmen können. Es ist verboten, ihnen ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder sie in Angst zu versetzen. Daher sollten sich potenzielle Halterinnen und Halter vorgängig hinreichend über die Bedürfnisse von Zierfischen informieren. 

Rechtlicher Schutz ungenügend

Zwar fallen Zierfische wie andere Wirbeltiere in den Anwendungsbereich des Schweizer Tierschutzgesetzes. Ein Blick in die geltende Gesetzgebung zeigt allerdings, dass der rechtliche Schutz von Zierfischen dem aktuellen Wissensstand bezüglich ihres Empfindungsvermögens, ihrer kognitiven Fähigkeiten und ihrer unterschiedlichsten Bedürfnisse nicht gerecht wird. Angesichts ihrer grossen biologischen Bandbreite sind die rechtlichen Regelungen in Bezug auf Haltung und Umgang mit Zierfischen im Vergleich mit anderen Tieren deutlich weniger artspezifisch differenziert geregelt.

Gewisse Mindestanforderungen bestehen etwa betreffend Grösse und Ausstattung der Aquarien. So dürfen diese beispielsweise nicht allseitig direkt einsehbar sein. Zudem ist von den Halterinnen und Haltern sicherzustellen, dass den Zierfischen in Teilen des Aquariums Sichtschutz und Rückzugsmöglichkeiten gewährt werden. Weiter wird in der Tierschutzverordnung festgehalten, dass die Wasserqualität den Bedürfnissen der Fische anzupassen und der Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere einzuhalten ist. Detailliertere Vorschriften über die Zierfischhaltung enthält das Tierschutzrecht allerdings nicht.

Der grossen Artenvielfalt und den unterschiedlichen Ansprüchen der Tiere an ihre Umwelt wird durch die bestehenden Regelungen nicht ausreichend Rechnung getragen. Halter von Zierfischen sollten daher bei der Ausgestaltung des Aquariums weit über die rechtlichen Vorschriften hinausgehen. Hilfreiche Informationen dazu finden sich auf der Internetseite des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (www.blv.admin.ch).

Augen auf beim Fischkauf!

Beim Erwerb von Zierfischen sollte zudem darauf geachtet werden, dass es sich nicht um sogenannte Qualzuchten handelt, also um Zuchtformen, die bei den Tieren zu Schmerzen, Leiden, Schäden oder Verhaltensstörungen führen, wie das beispielsweise bei Goldfischen mit sogenannten «Teleskopaugen» der Fall ist. 90% der in der Schweiz angebotenen Süsswasserfische stammen aus Zuchtfarmen in Asien. Meeresfischarten werden aber in den allermeisten Fällen direkt dem Meer entnommen. Dies ist aus Tier- und Artenschutzsicht äusserst problematisch.

Zwei Goldfische schauen einen frontal an.
© unsplash

In den letzten Jahren werden Zierfische vermehrt auch in europäischen Ländern gezüchtet. Diese Tiere müssen einen deutlich kürzeren Transportweg absolvieren, wodurch die Mortalitätsrate der in die Schweiz importierten Fische deutlich gesenkt werden kann. Künftige Halterinnen und Halter von Zierfischen sollten sich somit immer auch über die Herkunft und Zucht der Fische informieren. 

Stiftung für das Tier im Recht (TIR) – Rat von den Experten:

Haben Sie Fragen rund um das Tier im Recht? Kontaktieren Sie uns unter info@tierimrecht.org oder unter der Telefonnummer 043 443 06 43. Weitere Informationen finden Sie unter www.tierimrecht.org.

Beitrag vom 27.08.2020
Christine Künzli

MLaw, stv. Geschäftsleiterin und Rechtsanwältin Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
© Sonja Ruckstuhl

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